Jeder Mensch, der einen Hund hält, muss eine sogenannte Hundesteuer zahlen. Im Folgenden wird auf die Geschichte dieser Steuer und alle wichtigen Informationen zu diesem Thema eingegangen.
Geschichtliche Entwicklung der Hundesteuer
Im 15. Jahrhundert wurde schon eine Art Hundesteuer eingeführt. Dies erfolgte in Form von Hundekorn. Anfang des 19. Jahrhundert gab es in England solch eine Steuer, welche als Luxussteuer realisiert worden ist.
Im Jahr 1807 gab es in Deutschland eine fürstliche Verordnung der Isenburgischen Regierung, in der jährliche Reichstaler für Hunde bezahlt werden mussten. Dies wurde aus dem Grund eingeführt, damit eine Rückzahlung der städtischen Kriegsschulden möglich sein konnte.
Ein weiterer Grund für die Einführung in Baden-Württemberg im Jahre 1809 war, dass die Hundezahl im Land reduziert werden sollte. Das führte dazu, dass die Steuer im Jahr 1842 für einen zweiten Hund höher als bei dem ersten Hund gewesen ist.
Zu dieser Zeit gab es sehr viele Fälle von Tollwut, welche durch herumstreunende Hunde verbreitet worden sind. Daher wurde an der Hundesteuer auch festgehalten.
Auch sollten nur finanziell gut situierte Bürger Hunde besitzen. Die Hundesteuer sollte dies in diesem Bezug dann auch gewährleisten. Denn nur so konnte sichergestellt werden, dass die Hundebesitzer ihre Tiere auch finanziell versorgen und gegebenenfalls bei Tierarztkosten auch alles Notwendige bezahlen konnten.
Demgegenüber gab es auch Arbeitshunde, welche zum Beispiel Wachhunde, Jagdhunde oder Hütehunde gewesen waren. Hier gab es zum Teil eine Steuerbefreiung. Auch zu dieser Zeit mussten die Tiere ein Halsband tragen, an dem eine nummerierte Blechmarke hing.
Der Grund in der heutigen Zeit für diese Steuer
Nicht nur in der Vergangenheit war die Zahlung einer Steuer an die Gemeinde bzw. den Wohnort beim Halten eines Hundes Pflicht, egal ob privat oder geschäftlich. Genauer gesagt ist es eine Gemeindesteuer, die unabhängig von bestimmten Leistungen ist.
Eine Verwendung darf nur nach dem Gesamtdeckungsprinzip getätigt werden. Das bedeutet, dass diese öffentlich-rechtliche Abgabe diverse kommunale Ausgaben mitfinanziert.
Demzufolge wird der Beitrag nicht zur Bereinigung von Hundekot genutzt, sondern zum Beispiel zur Instandsetzung von Straßen.
Hundesteuer für wen?
Jeder Hundehalter muss die Hundesteuer bezahlen. Sofern mehrere Personen das Tier oder die Tiere halten, zählen beide als Gesamtschuldner. Jedes Bundesland oder jede Stadt schreibt die Steuer nach der kommunalen Hundesteuersatzung vor.
Je nach Bundesland gibt es in diesem Zusammenhang unterschiedliche Gesetze. Aus diesem Grund kann es auch große Unterschiede bei den jeweiligen verlangten Beiträgen geben.
Es gibt sogar Gemeinden, in denen keine Hundesteuer erhoben wird. Dies ist aber sehr ungewöhnlich.
Pflicht zum schnellen Anmelden
Jeder, der sich einen Hund anschafft oder umzieht, muss innerhalb von zwei Wochen das Tier steuerlich anmelden. Dies erfolgt über das jeweilige Gemeindeamt. Sollte es sich um größere Städte handeln, kann auch ein Monat Frist gesetzt werden, bis das Tier angemeldet worden ist.
Die Anmeldung muss schriftlich durch ein Anmeldeformular erfolgen.
Sofern es um eine Ummeldung nach einem Umzug geht, ist auch die Anmeldung des Hundes über das Einwohnermeldeamt bei der eigenen Ummeldung möglich. Die aktuelle Steuermarke und den entsprechenden Steuerbescheid werden dann dort auch ausgehändigt.
Für den Fall, dass es sich zum Beispiel um einen Begleit- oder Rettungshund handelt, gibt es auch mögliche Ermäßigungen oder manchmal sogar eine Befreiung. Auch bei Adoption aus dem Tierheim kann es vorkommen, dass bei einigen Städten, keine Steuer verlangt wird.
Sofern die Anmeldung zu spät oder nicht erfolgt, können sehr hohe Strafen riskiert werden. Hier ist sogar der zwei-bis dreifache Beitrag von einem Jahr möglich. Jede Region legt unterschiedliche Beiträge fest. Der Grund hierbei ist, dass es das sogenannte kommunale Selbstverwaltungsrecht erlaubt.
Weiterhin gibt es auch unterschiedliche Beiträge je nach Hunderasse und auch eine Einstufung des Wesens der Rasse kann zu einer Anpassung der Steuer führen. Gerade Rassen, dessen Wesen als gefährlich gilt, haben eine höhere Steuer als andere.
Jedes Bundesland entscheidet über die Einstufung der Rassen und die entsprechende Hundesteuer. Weiterhin kann zu diesem Thema gesagt werden, dass die Haltung von mehreren Hunden oft eine Beitragsstaffelung mit sich bringt.
Das bedeutet, dass bei dem zweiten Hund oft weniger zu entrichten ist als bei dem ersten Hund. Zudem ist es wichtig, dass der Nachweis einer Hundehaftpflichtsteuer oft notwendig ist, um das Tier entsprechend anmelden zu können.