Haustiere in der Mietwohnung

Der Hund ist der beste Freund des Menschen, die Katze das beliebteste Haustier überhaupt. Wir teilen unser Leben mit Tieren und möchten die Vierbeiner dabei jeden Tag eng um uns wissen. In einer Mietwohnung können die tierischen Gefährden Probleme aufwerfen und zum Streitfall werden.

Wir möchten dir nun verraten, ob Haustiere in Mietwohnungen erlaubt sind und was beim Zusammenleben mit Tieren ein Vermieter gestatten muss und verbieten kann.

Darf der Vermieter entscheiden, welche Haustiere gehalten werden dürfen?

Haustiere in der Mietwohnung

Die Entscheidung, welche Tiere gehalten werden, liegt immer noch beim Mieter selbst. Doch Vermieter müssen nicht untätig zusehen. Damit kann die Tierhaltung durchaus zu einer Einzelfallentscheidung werden.

Grundsätzlich dürfen Kleintiere in der Wohnung gehalten werden. Dazu zählen Goldhamster, Wellensittich und Meerschweinchen. Hund und Katze bilden eine eigene Gruppe. Bei beiden gibt es Ausnahmen.  

Einige Kleintiere müssen nicht automatisch geduldet werden.

Für folgende Tiere ist eine Genehmigung vom Vermieter notwendig:

  • Ratten
  • Frettchen
  • Papageien
  • Schlangen
  • Echsen
  • Vogelspinnen

Terrarien sind grundsätzlich in Mietwohnungen erlaubt, gefährliche Tierarten muss der Vermieter aber nicht hinnehmen. Im Falle der genannten Tiere greift nicht das Mietrecht, sondern der Vermieter darf entscheiden. Kommt es zum Streitfall, landet die Entscheidung über die Tierhaltung vor Gericht. Dies kann übrigens auch bei der Haltung von Hunden und Katzen der Fall sein.

Hat der Vermieter die Tierhaltung erlaubt, erhält man nicht automatisch einen Freifahrschein. Mieter müssen bestimmte Regelungen einhalten. Woran man sich genau zu halten hat, kann der Vermieter im Mietvertrag aufführen. Beispielsweise müssen Schmutz, Lärm oder Geruchsbelästigungen nicht hingenommen werden.

Wenn Mieter die festgelegten Klauseln nicht einhalten, kann der Vermieter seine Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen. Dafür muss jedoch ein triftiger Grund vorliegen.

Hinweis: Bellen Hunde ständig in der Wohnung oder ist bei einem Mieter eine Katzenhaarallergie festgestellt worden, kann der Vermieter seine Erlaubnis zur Haustierhaltung wieder zurücknehmen.

Auch wenn Haustiere Schäden verursachen, muss die Tierhaltung nicht länger geduldet werden. Wenn man ohne Erlaubnis des Vermieters Veränderungen an der Bausubstanz des Hauses vornimmt und eine Hundetür oder Katzenklappe einbaut, können, neben dem Widerruf der Erlaubnis zur Haustierhaltung, auch Schadenersatzansprüche auf dich zukommen. Für die Kündigung des Mietvertragens ist derartiges Verhalten jedoch in der Regel kein Anlass.

Dürfen Haustiere in Mietwohnungen verboten werden?

Diese Frage beschäftigt viele Tierhalter. Darf man in einer Mietwohnung überhaupt Haustiere halten? Oft besteht Unkenntnis darüber, wie das Mietrecht mit dieser Klausel verfährt. Die Unsicherheit, ob mit einem Haustier überhaupt eine Wohnung angemietet werden kann, wächst.

Mit dieser Frage ist unser Rechtssystem bereits seit Längerem befasst. Eindeutige Entscheidungen wurden gefällt, als Vermieter eine Tierhaltung grundsätzlich verweigert haben.

Wichtig: Der Bundesgerichtshof kam bereits im Jahre 1993 zu der Entscheidung, dass im Mietvertrag keine Klausel enthalten sein darf, die eine Haltung von Haustieren grundsätzlich ausschließt. (BGH VII ZR 10/92)

Die gute Nachricht: Vermieter dürfen Haustiere nicht verbieten. Ein entsprechender Punkt im Mietvertrag ist daher unzulässig und kann vom Tierhalter angefochten werden. Dies setzt aber nicht voraus, dass automatisch alle Tiere in einer Mietwohnung einziehen dürfen.  

Grundsätzlich ist die Tierhaltung in Mietwohnungen von der Art der Tiere abhängig. Das Mietrecht splittet in Kleintiere (Fische, Vögel, Mäuse, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Goldhamster) und teilt Katzen und Hunde in eine zweite Gruppe ein. Wie das vorangestellte Urteil besagt, ist keine Erlaubnis des Vermieters notwendig, um Kleintiere in einer Mietwohnung zu halten.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Haustiere vom Vermieter nur abgelehnt werden dürfen, wenn dieser eine schlüssige Begründung vorweisen kann. Eine grundlose Verweigerung besitzt keine Rechtsgrundlage. Im Zweifelsfall können sich Tierhalter Hilfe bei einem Anwalt für Mietrecht suchen.

Tipp: Eine vorhandene Tierhaftpflichtversicherung kann zur Bedingung für die Haustierhaltung in Mietwohnungen gemacht werden. Damit sind etwaige Schäden abgesichert und eine diesbezügliche Streitfrage ausgeschlossen. Im Mietrecht ist der Abschluss einer Haustierversicherung jedoch keine Bedingung. Mehr dazu gibt es auf: mietrecht.com und auf haustierratgeber.de.

Im Ernstfall haben sich Mieter an Hausordnung und Mietvertrag zu halten. Steht im Vertrag, dass Haustiere dem Vermieter zu melden sind, trifft dies in der Regel für alle Tiere, die nicht zu den Kleintieren gezählt werden können, zu.

Wann dürfen Vermieter Haustiere in Mietwohnungen verbieten?

Dabei sind einige Dinge abzuwägen. Entscheidend ist, dass der Gebrauch der Mietwohnung nicht gegen die vertraglich vereinbarten Parameter verstößt.

Mögliche Gründe für ein Verbot könnten sein:

  • Haustier stört andere Mieter und Nachbarn (bellender Hund, rollige Katze, lauter Papagei)
  • Haustier beschädigt die Wohnung (Kratzspuren an Tapete, Urinieren auf die Auslegeware)
  • Haustiere werden in unüblicher Anzahl gehalten (meist sind zwei bis drei Tiere erlaubt)
  • Tiere gelten als gefährlich (Reptilien, Kampfhunde)
  • Hausbewohner besitzt starke Tierallergie (Allergietest als Nachweis verlangen)

Wie viele Haustiere dürfen gehalten werden?

Eine exakte Anzahl, auf die man sich berufen kann, gibt es nicht. Auch hier gilt es als Verpflichtung, die Mietwohnung so zu gebrauchen und zu nutzen, dass die Vereinbarungen des Mietvertrages nicht verletzt werden. Werden Haustiere in unüblicher Menge gehalten, sieht das Gesetz die übliche Nutzung einer Mietwohnung verletzt und wertet das Vorgehen als einen Verstoß gegen den geltenden Mietvertrag.

Animalhording in Mietwohnungen widerspricht auch dem Tierschutzgesetz, da eine artgerechte Haltung nicht mehr gewährleistet ist. Ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt, bleibt eine Einzelfallentscheidung und muss vor Gericht geklärt werden.

Welche Tiere dürfen nicht gehalten werden?

Die Haustierhaltung schließt alle Tiere ein, die über Zoohandlungen angeboten werden. Weiterhin gelten Katzen, Hunde und auch Hausschweine als zulässig. Nicht gehalten werden dürfen Kampfhunde oder Würgeschlangen wie die Boa Konstriktor. Pferde oder Rinder sind Nutztiere und nicht für die Wohnungshaltung zugelassen. Ebenso ist die Wohnungshaltung von Igeln, Füchsen und anderen Wildtieren nicht erlaubt.      

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